Hinweise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige
Geschäftsbeziehung zwischen der Zöllner Büro- & IT-Systeme GmbH Burgstraße 1, D-04910 Elsterwerda
(im nachfolgenden Zöllner) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware oder Inanspruchnahme einer
Dienstleistung bei Zöllner in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(3) Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(1) Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in den jeweilig aktuellen Werbemitteln stellt kein
bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an Zöllner richtet, gibt er ein
verbindliches Angebot ab. Zöllner behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots
vor.
(2) Nimmt Zöllner ein Angebot des Kunden nicht an, teilt Zöllner dies dem Kunden mit. Zöllner kann ferner
dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch die Zulieferer von Zöllner; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass Zöllner mit dem
Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung
nicht zu vertreten hat. § 2 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich Zöllner den Rücktritt vom
Vertrag vor. Zöllner wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige
vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
(5) Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich Zöllner eine entsprechende Beschränkung
vor.
(1) Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel.
Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung
bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern
vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
(2) Sofern in den jeweils aktuellen Werbemitteln nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, beziehen
sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt,
Zubehör oder Dekoration.
(3) Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe
des jeweiligen Werbemittels; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits
geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.
(1) Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 60,00 Euro netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) berechnet
Zöllner eine Servicepauschale von 5,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro Auftrag.
(2) Bei Auftragswerten über 60,00 Euro netto erfolgen die Inlandslieferungen porto- und frachtfrei,
soweit nicht ein in diesen Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt.
(3) Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt Zöllner.
(4) Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
(5) Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
(6) Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr
gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den
Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
(7) Bei Anlieferung, Montage und Installation von technischen Gerätschaften, Software, Hardware und
Gegenständen der Objekteinrichtung werden die Kosten gesondert ausgewiesen und berechnet.
(8) Der Kunde kann in der Regel Waren bis 14 Tage nach Ablieferung an uns zurückgeben.
Ist die Ware originalverpackt und befindet sie sich im Originalzustand, werden wir in diesem Fall
den Kaufpreis erstatten. Befindet sich die Ware nicht mehr in der Originalverpackung oder im
Originalzustand, besteht kein generelles Rückgaberecht. Wir werden dann die Möglichkeit einer
Rücknahme im Einzelfall prüfen. Nehmen wir Ware zurück, berechnen wir 15 % des Nettokaufpreises
als Aufwandsabgeltung. Unbeschadet dessen haben wir die Möglichkeit, einen höheren Schaden
nachzuweisen. Für nach unserer Lieferung beschädigte Waren ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Für als Beschaffungsware gekennzeichnete Warenlieferungen (Besorgungen/Sonderbeschaffungen)
ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
(1) Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von
dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt
der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare
Transportschäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre
Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind Zöllner unverzüglich
anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte
Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
(2) Zöllner leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit
gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen ("Austauschgerät").
(3) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(4) Später entdeckte Mängel sind Zöllner ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware
auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu
erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB
entsprechend.
(5) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(6) Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus
vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit
nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt
der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen
handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags
innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der
Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben.
(7) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
Zöllner übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften der Software, die nicht vertraglich zugesichert
werden.
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Zöllner nicht - gleich aus welchem Rechtsgrund -
für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Zöllner, den gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder
Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Zöllner
nicht.
(2) Zöllner übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Datenverlust und daraus folgende unmittelbare und
mittelbare Schäden. Der Kunde hat vor den durch Zöllner auszuführenden Arbeiten eine Datensicherung
vorzunehmen. Die Datensicherung hat den aktuellsten Stand der auf dem Computersystem befindlichen
Daten zu beinhalten.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen
verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten
Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
(4) Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im
Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der
Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers
gegen Datenverlust beruhen.
(1) Zöllner liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - gegen Rechnung. Es bleibt
Zöllner vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse
vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
(2) Unsere Rechnungen sind mit 2% Skonto innerhalb von 10 Tagen oder innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen für Dienstleistungen oder Mieten
sind sofort und ohne Abzug fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Zöllner zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Zöllner behält sich vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass
Zöllner durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf Zöllner
den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
machen.
(5) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von Zöllner anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund
von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vorgesehenen Liefertermin, tritt Verzug - bei Vorliegen der insoweit erforderlichen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen - erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Eine Zöllner gem. § 286 I BGB gesetzte Nachfrist hat unbeschadet der vorstehenden Regelung mindestens zwei Wochen zu betragen.
(1) Zöllner behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen
von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zöllner jeden Wechsel seines Kanzleiortes oder seines Geschäftssitzes
unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten
im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
(2) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail Werbezusendungen
zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle
Werbemittel gesperrt.
(1) Ist die Überlassung von Lizenzen geschuldet, so hält Zöllner als Eigentümer und Verfügungsberechtigter
das nach §§ 69 a ff. UrhG geschützte Softwarerecht am Vertragsgegenstand. Geltungsbereich ist das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Kunde erhält beim Kauf jeweils eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare unbefristete
Lizenz für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Programme. Der Kunde ist verpflichtet,
jeden autorisierten Endnutzer, der Zugang zu einem Exemplar der Software erhält, zu verpflichten,
die Software nicht zu kopieren und sie nur im vertraglich vereinbarten zulässigen Umfang zu nutzen.
Autorisierter Endnutzer ist jede Person, die als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer in den Betrieb
des Kunden eingebunden ist (einschließlich Geschäftsführung). Bei Kunden, welche die Software auch
zu Schulungszwecken einsetzen, sind auch deren für Schulungszwecke vertraglich gebundene Kunden
autorisierte Endbenutzer. Der Kunde ist berechtigt, zwei Kopien der jeweiligen Software zu
Sicherungs- und Archivierungszwecken zu fertigen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Kunden
untersagt, den Quellcode der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software zu erzeugen bzw.
durch Dritte erzeugen zu lassen sowie Dritten zur Kenntnis zu geben oder den Quellcode zu kopieren.
(4) Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie an Know-how
verbleibt bei Zöllner. Der Kunde bekommt eine Beschreibung der Software in ihren technischen
Einzelheiten sowie Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten.
(5) Nach Ablauf des Lizenzvertrages (Miet- oder sonstiger Nutzungsüberlassungsvertrag) geben sich die
Vertragspartner alle Unterlagen und Sachen zurück, die sie im Rahmen dieses Vertrages vom
Vertragspartner erhalten haben. Das gilt insoweit nicht, wie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
besteht. Der Lizenznehmer löscht sämtliche Kopien.
(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge
über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Elsterwerda. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Zöllner und dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich
hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 15. Oktober 2010